Der Sprecher auf Kanal B stellt klar, dass sämtliche geäußerten Inhalte ausdrücklich nur zu Unterhaltungszwecken dienen. Diese Einordnung wurde zuvor intensiv thematisiert, um jegliche Fehlinterpretationen hinsichtlich der vermittelten Informationen zu vermeiden.
Damit unterstreicht der Kanal B seine Distanz zu verbindlichen Finanzratschlägen. Die Äußerung dient als formale Absicherung, um den Charakter der Sendung als reines Informations- und Unterhaltungsformat zu betonen.